Klasse B

Voraussetzungen


  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei begleitetem Fahren

Kfz - max. 3.500 kg zulässige Gesamtmasse


  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer
  • Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

Einschluss der Klassen AM und L

Klasse BE

Voraussetzungen


  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei begleitetem Fahren
  • Vorbesitz Klasse B

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger


  • zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg

Automatikregelung für den Autoführerschein

Voraussetzungen für einen Verzicht auf den Automatikeintrag:



  • Der Fahrschüler absolviert während der Ausbildung eine zusätzliche Schulung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.

  • Die Schulung umfasst mindestens 10 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten im Realverkehr.
  • Ziel der Schulung ist der sichere Umgang des Schülers mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
  • Nachweisen muss der Schüler dies im Rahmen einer Testfahrt von mindestens 15 Minuten Fahrzeit mit dem Fahrlehrer. Diese Fahrt muss innerorts und außerorts stattfinden.
  • Der Fahrlehrer bzw. die Fahrschule stellt eine Bescheinigung (vgl. Anlage 7 FahrschAusbO) aus, welche die Teilnahme an der Schulung und das Bestehen des Tests bestätigt. Die Bescheinigung wird bei der praktischen Prüfung (auf einem Automatikfahrzeug) vorgelegt.
  • Der Nachweis erfolgt durch die Eintragung der Schlüsselzahl 197 im zugehörigen Feld der Klasse B.

B96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B


Voraussetzungen


  • 18 Jahre
  • 17 Jahre bei begleitetem Fahren

Die Schlüsselzahl B96 erlaubt es dem Führerscheininhaber, mit seinem PKW einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung)


  • Die theoretische Ausbildung umfasst 2,5 Stunden und beinhaltet unter anderem:
  1. Die besondere Fahrzeugdynamik mit Anhänger
  2. Beladungsregeln
  3. Verkehrsregeln und Sicherheits- und Umweltschutzhinweise
  4. Fahrzeugtechnik (Anhängerkupplung und -mechanismus)
  • In der praktischen Ausbildung fahren Sie mit einem entsprechenden Hänger. In 3,5 Stunden wird Folgendes vermittelt:
  1. richtiges Beschleunigen und ruhiges Fahren 
  2. Anhalten (mit verlängertem Bremsweg) 
  3. Manöver beim Fahren wie Wenden, Parken und Spurwechsel
  4. An- und Abkuppeln

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mindestalter

  • 16 Jahre

Krafträder

  • Hubraum max. 125 Kubik
  • Leistung max. 11 kW und
  • Verhältnis/Gewicht max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 Kubik (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • baurtbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Einschluss der Klasse AM

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen

Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 18 Jahre beim Aufstieg von A1 (nur praktische Prüfung erforderlich)

Krafträder

  • Leistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
  • Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

Einschluss der Klassen AM und A1

Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mindestalter

  • 20 Jahre beim Aufstieg von A2 (nur praktische Prüfung erforderlich)
  • 24 Jahre beim Direkterwerb (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)

Krafträder

  • Hubraum über 50 Kubik
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW


Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

  • Hubraum über 50 Kubik
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
  • Leistung über 15 kW

Einschluss der Klassen A2, A1 und AM


Krafträder der Klasse A mit Schlüsselzahl 80

Mindestalter

21 Jahre 


Was bedeutet die Schlüsselzahl 80?


Mit der SZ80 habt ihr die Möglichkeit bereits mit 21 Jahren den Motorradführerschein Klasse A zu machen. 


Wie läuft das ab?


Ihr müsst die Ausbildung der Klasse A durchlaufen

  • Theorie Unterricht / Theoretische Prüfung
  • Praktische Ausbildung / Praktische Prüfung

Welche Vorteile habt ihr dadurch?


  • Ihr bekommt nach bestandenen Prüfungen nun die Klassen A1 und A2 mit erteilt. Dies bedeutet, das ihr zunächst Krafträder der Klasse A2 (max 35kW (gedrosselt von max 70kW), Leistungs-Gewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg) fahren dürft. 
  • Nach eurem 24. Geburtstag dürft ihr dann ohne weitere Prüfung sofort Fahrzeuge der Klasse A führen.

Beispiel:


Wenn ihr mit 21 Jahren den Klasse A SZ80 erwerbt, dürft ihr sofort Motorräder der Klasse A2 fahren und müsst nur 3 Jahre warten bis ihr ohne weitere Prüfung Krafträder der Klasse A fahren dürft. 


Wenn man mit 21 Jahren den Klasse A2 Füherschein macht, darf man nach 2 Jahren mit einer Aufstiegsprüfung die Klasse A fahren. Hier wäre der Vorteil, dass man bereits mit 23 Jahren die großen Motorräder fahren darf, jedoch nur mit Prüfung.



Fazit:


Wenn ihr also bereits min 21 Jahre alt seid (oder kurz davor), dann ist diese Fahrerlaubnisklasse für euch eine interessante Möglichkeit.


Falls der Vorbesitz A1 vorhanden sein sollte, ist es jedoch immer noch besser den Klasse A Führerschein mit dem Stufenaufstieg zu erlangen.


Krafträder - Zweiräder, auch mit Beiwagen - Dreirädrige Kraftfahrzeuge

B 196


Voraussetzungen


  • Vorbesitz Klasse B mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter von 25 Jahren
  • theoretische Schulung von 4 x 90 Minuten
  • praktische Schulung von mindestens 5 x 90 Minuten

Mit der Schlüsselzahl 196 erhaltet ihr die Erlaubnis, ein Kraftrad der Klasse A1 zu führen. Der Aufstieg zu weiteren Kraftradklassen ist mit B 196 nicht möglich. Die Schlüsselzahl 196 ist nur in Deutschland gültig.


Es bedarf keiner Fahrerlaubnisprüfung.

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge - Dreirädrige Kleinkrafträder - Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge


Mindestalter

  • 15 Jahre (nur Inland)
  • 16 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 Kubik bei Verbrennungsmotor
  • Leistung max. 4 kW bei Elektromotor

Dreirädrige Kleinkrafträder

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 Kubik bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor

Vierrädrige Leicht-Kfz

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Hubraum max. 50 Kubik bei Fremdzündungsmotoren
  • Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Leermasse max. 350 kg

Mofa

Mindestalter


  • 15 Jahre

  • max. 50 Kubik
  • bis 25 km/h

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